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Bei der Job-Wahl ist der Faktor Gehalt entscheidend. Gerade über das Gehalt in der Zeitarbeitsbranche herrscht aber viel Unsicherheit: Wer bezahlt mich? Wonach richtet sich der Lohn? Was passiert, wenn ich gerade nicht eingesetzt bin? Verdiene ich weniger als meine Kollegen, die bei der Entleiher-Firma angestellt sind? Wir klären Sie auf, wie das Thema Lohn und Gehalt in der Zeitarbeitsbranche und bei uns geregelt ist und räumen mit Mythen auf.

Wie ist das Gehalt bei Zeitarbeit geregelt?

Als Mitarbeiter bekommen Sie jeden Monat ein festes Gehalt vom Personaldienstleister, wie zum Beispiel der hebUP GmbH, überwiesen. Das ist unabhängig davon, ob Sie gerade in einem Einsatz sind oder nicht. Dieses Arbeitsentgelt orientiert sich an verschiedenen Faktoren:

Mindestlohn

Auch Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister müssen sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Dieser beträgt seit dem ersten Oktober 2022 12 Euro je Stunde und verhindert, dass Dumpinglöhne gezahlt werden können. Für die Bezahlung unserer hebUP-Mitarbeiter ist der Mindestlohn nicht ausschlaggebend, da bereits das Gehalt der Entgeltgruppe I für ungelernte Hilfskräfte deutlich darüber liegt.

Tarifverträge

In der Zeitarbeitsbranche gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Zu den umfangreichsten zählen die des Dachverbands iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), welchem wir uns angeschlossen haben. 

Der iGZ sieht 9 Entgeltgruppen vor, wo Sie als Zeitarbeitnehmer je nach beruflicher Qualifikation und Bildung sowie nach den Anforderungen des jeweiligen Jobs eingruppiert werden. Dabei bezieht sich die Entgeltgruppe I auf Hilfstätigkeiten ohne besondere Ausbildung, die bereits weit über Mindestlohn vergütet werden. Aus der Entgeltgruppe ergibt sich Ihr Grundgehalt. Übernehmen Sie in einem Einsatz höherklassige Tätigkeiten, erhalten Sie Anspruch auf Zulagen zu Ihrem Grundgehalt. Im April 2023 gab es eine Tariferhöhung, für Januar 2024 ist der nächste Schritt geplant. 

Branchentarifverträge

Je nachdem in welcher Branche Sie tätig sind, gibt es zudem Branchentarifverträge, die für Sie gelten könnten. Darüber informieren wir Sie, wenn Sie sich bei uns bewerben.

Branchenzuschläge, die aus solchen Tarifverträgen resultieren, werden z. B. in vielen verarbeitenden Industrien, aber auch u. a. in der Druckindustrie, der Metall- und Elektroindustrie gezahlt. Sie dienen dazu, die Gehälter von Zeitarbeitnehmern und im Betrieb Festangestellten anzugleichen. Über einen Zeitraum von 9 Monaten kommt es damit zu Lohnsteigerungen, bis das Gehalt des Zeitarbeitnehmers mit dem des festangestellten Mitarbeiters derselben Qualifikation vergleichbar ist. Diese Angleichung wird als Equal Pay bezeichnet.

Da wir als hebUP GmbH sehr großen Wert auf Equal Pay legen, verzichten wir auf diese Steigerung und zahlen unseren Mitarbeitern von Anfang an ein vergleichbares Gehalt. Das verstehen wir unter Fairness unseren Mitarbeitern gegenüber.

Zuschläge und Sonderzahlungen

Ihr Gehalt kann auch in der Zeitarbeit verschiedene Sonderleistungen beinhalten. Dazu zählen Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder auch ein 13. Gehalt. Oft sind diese Zahlungen an eine Betriebszugehörigkeit in der Zeitarbeitsfirma gekoppelt.

Je nach Tätigkeit erhalten Sie außerdem Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit oder an Feiertagen. Ebenso können Fahrt- und Übernachtungskosten übernommen werden, wenn Sie eine weitere Anreise zu Ihrem Arbeitsplatz haben und Überstunden ausbezahlt werden.

Auch wir zahlen unseren Mitarbeitern diverse Sonderzahlungen und Zulagen zum Grundgehalt. Welche Zuschläge es gibt und in welcher Höhe hebUP und andere Personaldienstleister diese zahlen, lesen Sie hier: Welche Zuschläge Ihnen als Zeitarbeitnehmer zustehen. 

Verdienen Zeitarbeitnehmer weniger als im Betrieb Festangestellte?

Dass Zeitarbeitnehmer nur Dumpingpreise bezahlt bekämen, ist zum Glück heutzutage nur noch ein Märchen aus alter Zeit. Spätestens mit der Einführung des Gleichstellungsgrundsatzes (= Equal Pay) verdienen Zeitarbeitnehmer genauso viel wie im selben Betrieb festangestellte Mitarbeiter.

Equal Pay heißt, dass Sie als Zeitarbeitnehmer während der ersten Zeit bei dem Personaldienstleister Zuschläge erhalten, bis Ihr Gehalt so erhöht wurde, dass es einem im Unternehmen angestellten Mitarbeiter mit gleichen Qualifikationen und Aufgaben entspricht. Das muss nach spätestens 9 Monaten erfolgt sein.

 Übrigens erhalten Sie im Rahmen des Equal Pay auch einen Ausgleich für Sachleistungen, die ein Festangestellter in Ihrem Job erhält oder erhalten würde. Haben die Kollegen im Betrieb also Anspruch auf ein Diensthandy, erhalten Sie als Zeitarbeitnehmer den Geldwert der Leistung ausbezahlt.

Bei hebUP ist uns Equal Pay besonders wichtig: Statt einer Lohnsteigerung erhalten Sie von Anfang an ein Gehalt, was dem entspricht, wenn Sie bei dem Einsatzbetrieb festangestellt wären. Somit verdienen Sie als Zeitarbeitnehmer genauso viel wie als Festangestellter bei der Entleiher-Firma.

Sie sind auf der Suche nach einem Job mit fairem Gehalt und guten Arbeitsbedingungen? Schauen Sie in unsere Stellenangebote oder bewerben Sie sich initiativ. Gemeinsam finden wir Ihren passenden Job.

Was passiert mit meinem Gehalt in Zeiten ohne Einsatz?

Als Zeitarbeitnehmer haben Sie meist einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister geschlossen. Das heißt, Sie bekommen Ihr normales Grundgehalt durchgängig ausbezahlt, auch wenn Sie einmal keinen Einsatz haben sollten, krank sind oder im Urlaub sind.
Übrigens können Sie in Zeiten ohne Einsatz auch nicht einfach gekündigt werden. Das schreibt der gesetzliche Kündigungsschutz vor.

In der Regel arbeiten Zeitarbeitsfirmen – so wie wir auch – mit sogenannten Arbeitszeitkonten. Diese füllen Sie während Ihren Einsätzen für den Fall, dass es doch einmal kurzzeitig keine Einsatzmöglichkeit gibt.

Der Faktor Gehalt ist natürlich ein sehr wichtiger. Sprechen Sie im Bewerbungsprozess mit der Zeitarbeitsfirma oder dem Personaldienstleister darüber und lassen Sie sich alles genau erklären. Außerdem sollten Sie alle wichtigen Vereinbarungen rund um das Arbeitsentgelt auch in Ihrem Arbeitsvertrag wiederfinden.

Das Gehalt ist jedoch nicht alles. Wir haben noch weitere Vorteile für Sie als Leiharbeitnehmer. Wenn Sie einer unserer Jobs anspricht, lassen Sie uns über Ihr Gehalt und Ihre Vorteile reden.

Ihr hebUP-Team