Seit dem 1. Juli 2022 liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober diesen Jahres soll er nochmal auf 12 Euro erhöht werden, das hat der Bundestag Anfang Juni festgelegt. Die Tarifentgelte steigen nochmals mehr. Was bedeutet das für Sie als (Zeit-)Arbeitnehmer? Und als Mitarbeiter von hebUP? Lesen Sie hier alles, was Sie zum steigenden Mindestlohn wissen müssen.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022?
Unter anderem durch die Inflation wird zurzeit alles teurer. Das bedeutet, dass viele Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten und von ihrem Gehalt kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können, nun Gefahr laufen, in die Armut abzurutschen. Damit auch diese Menschen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können, hat die Bundesregierung beschlossen, zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben.
Somit steigt auch der Betrag, den geringfügig Beschäftigte monatlich verdienen dürfen. Der sogenannte Minijob oder frühere 450-Euro-Job wird auf 520 Euro erhöht. So können weiterhin etwa 10 Stunden in der Woche oder rund 42 Stunden im Monat im Minijob gearbeitet werden.
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn 2022?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich erst einmal für jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings gelten ein paar Ausnahmen, wo der Mindestlohn keine Anwendung findet, u. a.:
- bei Auszubildenden
- für Pflichtpraktika, Orientierungs- oder Qualifizierungspraktika sowie freiwillig ausbildungsbegleitenden Praktika
- bei Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung
- bei Freiwilligendiensten
- und auch nicht bei Selbstständigen.
Personen in diesen und wenigen weiteren Beschäftigungsarten zählen nicht als Arbeitnehmende im Sinne des Mindestlohngesetzes. Als Arbeitnehmer bei einer Personalvermittlung oder Zeitarbeitsfirma gilt der Mindestlohn natürlich auch für Sie.
Für Arbeitnehmer, bei denen ein Tarifvertrag gilt, steigt der Mindestlohn sogar noch über die gesetzlichen Vorschriften hinweg.
Wie hoch ist der tarifliche Mindestlohn von iGZ und BAP?
Die Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP haben sich darauf verständigt, den tariflichen Mindestlohn auf mindestens 12,43 Euro die Stunde anzuheben. Im Detail sieht die Mindestlohnerhöhung ab 1. Oktober 2022 diese Tarifentgelte vor:
- Entgeltgruppe 1: 12,43 Euro
- Entgeltgruppe 2a: 12,63 Euro
- Entgeltgruppe 2b: 12,93 Euro.
Damit liegt auch der niedrigste Stundensatz deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Dadurch soll ein Zeichen gesetzt werden, dass es sich auch weiterhin lohnt, in der Zeitarbeitsbranche zu arbeiten.
Bis zum 01.01.2024 sollen die Tarifentgelte in zwei Stufen zusätzlich auf 13,50 Euro (Entgeltgruppe 1) bzw. 13,80 Euro (Entgeltgruppe 2a) oder 14,15 Euro (Entgeltgruppe 2b) steigen. Diese Erhöhungen sind bereits zwischen den Gewerkschaften und iGZ / BAP vereinbart worden.
Wie hoch ist der Mindestlohn bei einer Zeitarbeitsfirma?
Als Mitarbeiter bei einem Personaldienstleister oder einer Zeitarbeitsfirma unterliegen Sie in der Regel auch dem tariflichen Mindestlohn, der ab Oktober 2022 in Entgeltgruppe 1 künftig 12,43 Euro pro Stunde beträgt. Das ist immer der Fall, wenn Ihre Tätigkeit einem Tarifvertrag unterliegt.
Findet kein Tarifvertrag Anwendung, muss Ihnen der Branchenmindestlohn gezahlt werden, auch für Leiharbeitnehmer. Wo es auch keinen verbindlichen Mindestlohn der Branche gibt, gilt der gesetzliche Mindestlohn. Je nach Ihrer Qualifikation werden Sie im Geltungsbereich von Tarifverträgen in unterschiedliche Entgeltgruppen eingeordnet, sodass für Sie ein der Gruppe entsprechender Mindestlohn gilt.
Bei hebUP liegt uns eine faire Bezahlung auch ganz unabhängig von Mindestlöhnen am Herzen. Daher erhalten unsere Mitarbeiter schon immer deutlich mehr als die geforderten Mindestgrenzen. Sprechen Sie gerne mit uns darüber, was Sie in welchem Job verdienen können.
Ihr hebUP-Team