Weihnachtsgeld wird ähnlich dem Urlaubsgeld in manchen Unternehmen zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt. Ein nettes Extra für den Geschenkekauf oder ein Beitrag zum Festessen mit der Großfamilie. Auch in der Zeitarbeit gibt es Weihnachtsgeld. Was dazu im Tarifvertrag geregelt ist und wer Anspruch darauf hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist im Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld geregelt?
Das Weihnachtsgeld für die Zeitarbeitsbranche ist als sogenannte weihnachtliche Jahressonderzahlung im Manteltarifvertrag der beiden Zeitarbeitsverbände iGZ und BAP geregelt. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die tarifliche Jahressonderzahlung haben.
Der Tarifvertrag regelt auch, welche Voraussetzungen Sie als Zeitarbeitnehmer dafür erfüllen müssen, wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und in welcher Höhe. Zeitarbeitnehmer gehören demnach zu den etwa 50 % der Angestellten in Deutschland, die überhaupt Weihnachtsgeld erhalten.
Unsere Mitarbeiter erhalten ihr Weihnachtsgeld übrigens zum 15.12. mit den variablen Gehaltszuschlägen aus dem November ausgezahlt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Weihnachtsgeld
Grundsätzlich hat jeder Zeitarbeitnehmer, der nach Tarifvertrag bezahlt wird, aus den tarifvertraglichen Regelungen heraus Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn 2 Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie sind zum Stichtag, dem 30.11., mindestens seit 6 Monaten und einem Tag (also seit min. 31.05. des Jahres) ohne Unterbrechung bei der Zeitarbeitsfirma / Personalvermittlung angestellt und
- Sie sind zu dem Stichtag ungekündigt.
Ein Aufhebungsvertrag oder ein befristetes Arbeitsverhältnis zählen nicht als Kündigung. Wir bei hebUP bieten allerdings übrigens immer unbefristete Arbeitsverträge.
Außerdem gilt: auch wer krank ist, hat Anspruch auf Weihnachtsgeld. Nur sogenannte ruhende Zeiten, wo Sie nach langer Krankheitszeit Krankengeld statt Gehalt beziehen oder in Elternzeit sind, werden aus Ihrem Weihnachtsgeldanspruch herausgerechnet.
Wie viel Weihnachtsgeld bekomme ich?
Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, das Ihnen zusteht, variiert je nachdem, wie lange Sie bereits bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind. In diesem Jahr (2022) und 2023 werden die Jahressonderzahlungen laut iGZ-Tarifvertrag auf die folgenden Sätze erhöht:
Regelung für 2022 | Regelung für 2023 | |
Nach dem 6. Monat | 180 € | 200 € |
Im 2. Und 3. Beschäftigungsjahr jeweils | 250 € | 300 € |
Ab dem 4. Beschäftigungsjahr jeweils | 325 € | 400 € |
Quelle: iGZ-Tarifvertrag
Tarifliches Weihnachtsgeld für Gewerkschaftsmitglieder, die zum Stichtag (30.11.) mindestens 12 Monate Mitglied der Gewerkschaft sind und das nachweisen:
Regelung für 2022 | Regelung für 2023 | |
Nach dem 6. Monat | 250 € | 300 € |
Im 2. und 3. Beschäftigungsjahr jeweils | 370 € | 500 € |
Ab dem 4. Beschäftigungsjahr jeweils | 525 € | 750 € |
Quelle: iGZ-Tarifvertrag
Übrigens ist es unerheblich, ob die Kundenfirma, in der Sie eingesetzt werden, Weihnachtsgeld an ihre Mitarbeiter auszahlt oder nicht. Da Ihr Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen wurde, zahlt diese Ihnen auf jeden Fall Weihnachtsgeld. Wir haben allerdings auch viele Kunden, die auch ihren Leiharbeitern Weihnachtsgeld zahlen. Wenn dessen Höhe Ihren tariflichen Anspruch übersteigt, erhalten Sie natürlich Weihnachtsgeld in der Höhe, die der Kunde zahlt. Das kann im ersten Jahr z. B. 25 % vom Bruttomonatsgehalt sein.
Was es beim Weihnachtsgeld zu beachten gibt
Wussten Sie, dass Weihnachtsgeld manchmal zurückgezahlt werden muss? Wenn Ihr Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma bis zum 31.03. des nächsten Jahres beendet wird, kann Ihr ehemaliger Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückfordern. Jedenfalls sofern Sie nicht betriebsbedingt gekündigt wurden.
Ist Ihr Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des nächsten Jahres befristet, darf Ihr Personaldienstleister Ihnen das Weihnachtsgeld verweigern. Würde Ihr befristeter Vertrag jedoch verlängert oder entfristet, muss es nachgezahlt werden. Unsere hebUP-Mitarbeiter erhalten allerdings alle von Vorneherein unbefristete Arbeitsverträge.
Fazit: Das Weihnachtsgeld ist eine schöne Sonderzahlung zum Jahresende, auf die die meisten Zeitarbeitnehmer Anspruch haben. Je länger Sie beim Personaldienstleister angestellt sind, desto mehr Weihnachtsgeld steht Ihnen zu, sofern Sie unbefristet, ungekündigt und länger als 6 Monate und einen Tag dort angestellt sind. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Weihnachtsgeldzahlung und interessanten Arbeitseinsätzen haben möchten, bewerben Sie sich gerne bei uns auf eine unserer ausgeschriebenen Stellen.
Ihr hebUP-Team