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Das liebe Geld spielt bei der Arbeit immer eine wichtige Rolle. Besonders für Zeitarbeitnehmer ist es oftmals nicht einfach zu verstehen, wie viel sie nun eigentlich verdienen. Grundlohn, Zuschläge, Sonderzahlungen… – das kann verwirren. Die Grundlagen dazu, wie das mit dem Gehalt in der Zeitarbeit geregelt ist, haben wir in dem Beitrag „Gehalt in der Zeitarbeit – alles, was Sie wissen müssen“ schon erklärt. In diesem Beitrag geht’s nur um die (möglichen) Zuschläge bei Personaldienstleistern und wie diese bei hebUP geregelt sind.

Was sind Zuschläge in der Zeitarbeit?

Das Gehalt in der Zeitarbeitsbranche ist oftmals etwas anders strukturiert als woanders: Es setzt sich zusammen aus einem Grundlohn, der meistens pro Stunde angegeben wird, und verschiedenen Zuschlägen, die Ihnen als Zeitarbeitnehmer zustehen.
Zuschläge sind in der Regel dazu da, Mehrarbeit oder Arbeit zu außergewöhnlichen Zeiten, wie nachts oder an Sonn- und Feiertagen, auszugleichen. Sie können aber auch dazu dienen, das Gehalt von Zeitarbeitnehmern an das der Festangestellten im Entleiherbetrieb anzugleichen. Meistens ergibt sich ein Anspruch auf solche Zuschläge aus den Tarifverträgen, die für Zeitarbeitsfirmen gelten, manche werden aber auch freiwillig von Personaldienstleistern gezahlt.
Treffen Gründe für die Anwendung verschiedener Zuschlagsarten zusammen (zum Beispiel, wenn Sie am 24.12. nachts arbeiten), muss Ihnen der höchste Zuschlag gezahlt werden.

Welche Zuschläge gibt es in der Zeitarbeit?

Für Zeitarbeitnehmer können diese Arten von Zuschlägen in Frage kommen:

  • Branchenzuschläge
  • Zuschläge für Mehrarbeit
  • Zuschläge für Nachtarbeit
  • Zuschläge für Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen
  • Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld (die an sich nicht als Zuschläge definiert werden). Darüber, wie das Weihnachtsgeld in der Zeitarbeit und bei hebUP geregelt ist, haben wir in unserem letzten Blogartikel geschrieben: Tarifvertragliches Weihnachtsgeld in der Zeitarbeit

Hier die einzelnen Zuschlagsarten im Detail:

Branchenzuschläge

Seit etwa 10 Jahren gibt es für Zeitarbeitnehmer verschiedener Branchen – wie zum Beispiel der Kunststoff- oder Metallindustrie, im Schienenverkehrsbereich oder der Textil- und Bekleidungsbranche, u. v. m. – bestimmte Branchenzuschläge (hier eine Übersicht aus 2020). Diese gelten für alle Zeitarbeitsfirmen, in denen die Tarifverträge von BAP oder iGZ Anwendung finden.

Der Branchenzuschlag ist dazu da, um den Tariflohn des Zeitarbeitnehmers an den des vergleichbaren Festangestellten in derselben Branche heranzuführen. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich je nach Branche und Dauer des Einsatzes in dem Betrieb, sowie der Qualifikation des Zeitarbeitnehmers. Darüber haben wir hier im Abschnitt „Branchentarifverträge“ schon einmal was dazu geschrieben.

Unsere hebUP-Mitarbeiter erhalten jedoch von Beginn an denselben Lohn wie ihre im Kundenbetrieb festangestellten Kollegen. Nur das ist für uns fair. Wir zahlen eben von vorneherein ein übertarifliches Gehalt.

Zuschläge für Überstunden

Der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in Deutschland legt fest, dass Überstunden, die in Monaten mit 23 Arbeitstagen über 184 Arbeitsstunden hinausgehen, mit Zuschlägen bezahlt werden müssen. Ab der 185. geleisteten Stunde muss dann mit einem Zuschlag von 25 % bezahlt werden.

Erst in diesem Jahr (2022) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Urlaubstage nicht zu den Arbeitsstunden zählen. Das würde Zeitarbeitnehmer davon abhalten, bezahlte Urlaubszeit zu nehmen, wenn sie im selben Monat bereits Überstunden geleistet haben.

Wir bei hebUP zahlen den Zuschlag für Mehrarbeit (25 % vom Bruttolohn) übrigens schon ab der 41. Arbeitsstunde in der Woche. Findet die Mehrarbeit samstags statt, obwohl Sie samstags nicht regulär arbeiten, bekommen Sie bei uns zusätzlich noch Samstagszuschläge (bzw. eine sogenannte Antrittsprämie). Und Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überstunden am Wochenende ausbezahlt bekommen oder dafür wann anders frei bekommen möchten.

Zuschläge für Nachtarbeit

Wer als Zeitarbeitnehmer nachts zwischen 23:00 und 6:00 Uhr arbeitet, hat laut Tarifvertrag Anspruch auf Nachtzuschläge. Wie hoch diese Zuschläge ausfallen, regelt auch der Tarifvertrag: ebenfalls 25 %.

Bei hebUP definieren wir „Nachtarbeit“ anders – bei uns erhalten Sie schon ab 20:00 Uhr den Nachtzuschlag. Egal, ob unser Kundenunternehmen schon ab 20:00 oder erst ab 23:00 Uhr Zuschläge für Ihre Arbeit zahlt. Dadurch lohnt sich auch Ihre Spätschicht finanziell mehr, nicht nur die Nachtschicht.

Zuschläge für Arbeit an Sonntagen oder Feiertagen

Gehen Sie sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen zur Arbeit, erhalten Sie als Zeitarbeitnehmer Sonn- bzw. Feiertagszuschlag. Feiertage gelten je nach Ihrem Einsatzort. Regelungen vom Einsatzbetrieb gelten nur dann, wenn die Arbeit an diesen Tagen zur Regelarbeitszeit zählt, ansonsten richten sich die Zuschläge nach dem Tarifvertrag. Für Sonntagsarbeit können sie bis zu 50 % des Grundlohns betragen, für Feiertage bis zu 100 %.

Auch bei hebUP zahlen wir die vollen Zuschläge von 50 % für Sonntage und 100 % für Feiertage. Dabei ist der Feiertagszuschlag sogar steuerfrei. Beachten Sie allerdings bei der Wahl Ihrer Zeitarbeitsfirma, dass die meisten Firmen all diese Zuschläge nur auf Ihren Grundlohn zahlen. Bei hebUP hingegen berechnen sich Ihre Zuschläge von dem Gehalt, das Sie erhalten, was für Sie bedeutet, dass Ihre Zuschläge höher ausfallen.

Wir halten fest: Zuschläge in der Zeitarbeit sind in der Regel tariflich geregelt. Grundsätzlich haben Sie als Leiharbeiter Anspruch auf Branchen-, Nacht-, Überstunden-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, die in der Höhe variieren. Die meisten Zeitarbeitsfirmen halten sich nur an das Minimum, oder zahlen ihren Mitarbeitern sogar noch weniger Zuschläge aus als das Kundenunternehmen für diese Arbeitsleistung bezahlt. Wir bei hebUP zahlen unseren Mitarbeitern sogar mehr bzw. früher (nachts ab 20:00 Uhr) Zuschläge, denn nur das finden wir Ihnen gegenüber fair! Wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Zeitarbeitgeber zu geringe Zuschläge erhalten, schauen Sie sich doch mal bei unseren Stellenanzeigen um, vielleicht ist da etwas für Sie dabei: Stellenangebote

Ihr hebUP-Team