Seit dem 1. April gibt es mehr Geld für Zeitarbeiter von Personalvermittlern mit iGZ- oder BAP-Tarifvertrag. Nach der Steigerung des Mindestlohns im letzten Oktober auf 12 Euro, wo bereits die untersten Entgeltgruppen eine Tariferhöhung erhalten haben, profitieren nun ab April alle Entgeltgruppen von dem neuen Tarifabschluss in der Zeitarbeit. Erfahren Sie hier, was sich geändert hat und welche Auswirkungen das auf die Arbeit in der Zeitarbeitsbranche hat.
Wie ändern sich die Tarife ab April 2023?
Der Stundensatz für die niedrigste Entgeltgruppe (EG 1) für Leihbeschäftigte der Metall- und Elektroindustrie liegt bei 13,00 €. In EG 2a und 2b Eingruppierte erhalten 13,20 € bzw. 13,50 € je Stunde.
Der neue Tarifabschluss sieht für die Gruppen EG 3 bis EG 9 eine Erhöhung in zwei Schritten vor: Die erste erfolgte zum 1. April 2023, eine zweite ist dann zum 1. Januar 2024 angekündigt. Zum April steigen damit die Stundensätze der Zeitarbeitnehmer ab EG 3 wie folgt:
- EG 3: auf 14,55 € von zuvor 13,32 €
- EG 4: auf 15,38 € von zuvor 14,08 €
- EG 5: auf 17,25 € von zuvor 15,90 €
- EG 6: auf 19,24 € von zuvor 17,90 €
- EG 7: auf 22,39 € von zuvor 20,89 €
- EG 8: auf 23,97 € von zuvor 22,49 €
- Und EG 9: auf 25,14 € die Stunde von zuvor 23,72 €.
Außerdem sind Zuschläge auf das Stundenentgelt vorgesehen, die nach den ersten 6 Wochen in der Beschäftigung beginnen. Nach 6 Wochen erhalten Zeitarbeiter 15 % mehr auf den Stundensatz. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie in EG 3 eingruppiert sind, dann bereits 16,73 € die Stunde erhalten. Nach 3 Monaten erhalten Sie 20 % Zuschlag auf den Stundenlohn, nach 5 Monaten 30 %, nach 7 Monaten 45 %, nach 9 Monaten 50 % und nach 15 Monaten 65 %. Nach 15 Monaten im Job erhalten Sie in EG 3 also 24,01 € in der Stunde, in EG 9 nach derselben Zeit 41,48 €.
Die gesamte Tabelle mit den neuen Stundensätzen je Entgeltgruppe und den dazugehörigen Zuschlägen können Sie hier herunterladen: IGZ-Tarifentgelte und Branchenzuschläge IG-Metall ab 01.04.2023. Und welche Zuschläge Ihnen als Zeitarbeitnehmer zustehen, haben wir in diesem Artikel zu Zuschlägen in der Zeitarbeit beschrieben.
Was bedeuten die Entgeltgruppen?
Je nachdem, in welche Entgeltgruppe Sie eingruppiert wurden, wirkt sich die Tariferhöhung also unterschiedlich auf Ihren Stundenlohn aus. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihren Qualifikationen entsprechend eingruppiert sind. Prüfen Sie anhand der Beschreibung der Entgeltgruppen doch einmal, ob Ihre EG zu Ihren Qualifikationen passt. Das bedeuten die Entgeltgruppen:
- Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern
- Entgeltgruppe 2a: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind
- Entgeltgruppe 2b: Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist
- Entgeltgruppe 3: Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist
- Entgeltgruppe 4: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden
- Entgeltgruppe 5: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten und mehrjährige fachspezifische Berufserfahrung sowie Spezialkenntnisse erforderlich sind, die durch eine Zusatzausbildung vermittelt werden
- Entgeltgruppe 6: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung, entsprechende aktuelle Arbeitskenntnisse und Fertigkeiten sowie zusätzliche spezielle Qualifikationsmaßnahmen wie Meister- oder Technikerausbildung erforderlich sind
- Entgeltgruppe 7: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die eine Meister-, Techniker- oder Fachschulausbildung erforderlich ist, bei denen die Arbeitnehmer Verantwortung für Personal und Sachwerte zu tragen haben oder selbstständig komplexe Aufgabenstellungen bewältigen müssen
- Entgeltgruppe 8: Ausführung von speziellen Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium erforderlich ist, bei denen selbstständig komplexe Aufgabenstellungen zu bewältigen sind
- Entgeltgruppe 9: Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist
Leider werden viel zu viele Zeitarbeitnehmer nicht primär nach ihren Qualifikationen, sondern nach den Qualifikationen, die die Art ihrer Tätigkeit erfordert, eingruppiert. Haben Sie also eine abgeschlossene 2-jährige Ausbildung, arbeiten aber in einem Job, für die Sie keine Berufsausbildung bräuchten, kann es passieren, dass Sie nur in EG 2a statt EG 3 eingestuft werden. Wir bei hebUP legen allerdings Wert darauf, dass Sie immer gemäß Ihren Qualifikationen eingruppiert werden und damit das Entgelt erhalten, was Ihnen wirklich zusteht.
Beachten Sie jedoch, dass auch Zeitarbeitsfirmen bei der Eingruppierung ihrer Mitarbeiter die Hände gebunden sein können, wenn der Kundenbetrieb die eigenen Festangestellten falsch eingestuft hat. Generell gilt außerdem: erhalten die Festangestellten im Kundenbetrieb einen niedrigeren Stundenlohn als der für den Zeitarbeitnehmer laut Tariftabelle, muss auch die Zeitarbeitsfirma dem Zeitarbeiter nur etwa 90 % des Festangestelltenlohns zahlen. Daher achten wir bei unseren Kunden darauf, dass sie auch ihren Mitarbeitern faire Löhne zahlen – und Übernahmechancen für hebUP-Kräfte bieten.
Was die Tariferhöhung für hebUP-Mitarbeiter heißt
Die Tariferhöhung zum 1. April zeigt, wie gut die Zeitarbeit mittlerweile bezahlt und dass faire Löhne an der Tagesordnung sind (wie sich das Gehalt in der Zeitarbeit zusammensetzt, lesen Sie hier). Die gestiegenen Löhne sind insbesondere angesichts der anhaltenden Inflation ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
hebUP-Mitarbeiter werden von vorneherein übertariflich bezahlt: Da unsere Mitarbeiter zum Start ihrer Tätigkeit bereits so viel erhalten, wie ihnen laut Zuschlagstabelle nach etwa 3 Monaten zustehen würde, sind sie von der neuen Tariferhöhung nur in den seltensten Fällen direkt betroffen.
Wir sehen eine faire Bezahlung und demnach auch eine faire Eingruppierung unserer Mitarbeiter in die Entgeltgruppen, die zu ihren Qualifikationen passen, als Basis für eine gute und langfristige Zusammenarbeit an. Sollten Sie, lieber Leser, noch nicht bei uns arbeiten und feststellen, dass Sie bisher der falschen EG zugerechnet wurden, schauen Sie gerne mal in unser Job-Portal. 🙂
Ihr hebUP-Team
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