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Das Arbeitszeitgesetz setzt die Rahmenbedingungen fest, die vor allem dem Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern dienen sollen. Daher ist das Arbeitszeitgesetz eine wichtige Grundlage, die regelt, wann Sie wie lange arbeiten oder nicht arbeiten dürfen. Sie sollten Ihre Rechte in Bezug auf Pausen, Arbeits- und Ruhezeiten kennen. Auch für Leiharbeiter bzw. Mitarbeiter von Personaldienstleistern gilt natürlich das Arbeitszeitgesetz. Allerdings gibt es hierbei ein paar Besonderheiten, da der Entleihbetrieb grundlegend für die Arbeitszeitenregelung zuständig ist. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was im Arbeitszeitgesetz geregelt ist und was für Sie als Leiharbeitnehmer relevant ist.

Was gehört zur Arbeitszeit?

Was Arbeitszeit bedeutet, ist in §2 des Arbeitszeitgesetzes definiert. Zur Arbeitszeit zählt die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit. Ruhezeiten gehören nicht dazu. Unter Ruhezeiten versteht man die Zeit zwischen den Arbeitstagen. Die Länge der Ruhezeiten ist ebenfalls vorgegeben. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden übrigens auch als Arbeitszeit angesehen und müssen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden. Die Anfahrt zum Arbeitsplatz ist allerdings normalerweise keine Arbeitszeit, ausgenommen sind Dienstreisen. Ist das Tragen von Arbeitskleidung vorgeschrieben, kann das Anziehen dieser vor der Arbeit schon zur Arbeitszeit zählen.

Was das Arbeitszeitgesetz zu Arbeitszeiten vorschreibt

Der Schutz von Mitarbeitern ist gesetzlich vorgeschrieben und das Arbeitszeitgesetz regelt einen Teil davon. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit nach den geltenden Gesetzen zu richten. Im Arbeitszeitgesetz sind auch Regelungen zu Pausen und Ruhezeiten sowie zur Nachtarbeit festgeschrieben. Die tägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich per Gesetz auf acht Stunden begrenzt. Sie kann in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden erweitert werden, wenn über einen gewissen Zeitraum (z.B. sechs Monate) die durchschnittliche Arbeitszeit wieder bei acht Stunden liegt. Es muss also ein Ausgleich durch mehr Freizeit zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Im Gesetz ist eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt, was der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden an sechs Werktagen entspricht. Üben Sie eine Nebentätigkeit neben Ihrem Hauptjob aus, ist auch hierfür die Regelung zur Höchstarbeitszeit für Sie relevant. Sonntags- und Feiertagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch freie Tage innerhalb von 14 Tagen ausgeglichen werden. Im Jahr stehen Ihnen in der Regel jedoch mindestens 15 freie Sonntage zu. Für bestimmte Branchen gibt es weitere Sonderregelungen, zum Beispiel für Lenkzeiten von LKW-Fahrern.

Welche gesetzlich bestimmten Ruhezeiten und Pausen gibt es?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine minimale Pausenzeit von 30 Minuten vor bei sechs bis neun Stunden Arbeit, darüber hinaus 45 Minuten. Eine solche unbezahlte Pause muss spätestens nach sechs Stunden Arbeit gewährt werden. Diese Pausenzeit steht zur freien Verfügung des Arbeitnehmers und darf auch nicht eingeschränkt sein. Sie dient dazu, Ihre Konzentrationsfähigkeit wieder zu erhöhen, damit Sie Fehler am Arbeitsplatz vermeiden. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen steht Ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zur Verfügung, auch bei Schichtdienst. Dies kann in Ausnahmefällen und bestimmten Branchen um eine Stunde verkürzt werden, beispielsweise in Krankenhäusern, im Gastgewerbe oder in Verkehrsbetrieben.

Besonderheiten im Arbeitszeitgesetz bei Zeitarbeit

In der Zeitarbeit gibt es die besondere Konstellation, dass Sie als Arbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind und bei dem Entleihunternehmen tätig sind. Daher richten sich die genauen Arbeitszeiten nach der Firma, bei der Ihr Einsatz ist. Auch diese hat sich selbstverständlich an das Arbeitszeitgesetz zu halten und hat die Arbeitszeitregelungen im Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma schriftlich festgehalten. Wird eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von der Entleihfirma veranlasst, ohne dass die Zeitarbeitsfirma informiert wurde, muss die Entleihfirma dafür geradestehen und Ausgleichszeiträume finden. Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, kann es sein, dass diese Ausgleichsmöglichkeiten darüber geregelt werden, ansonsten gilt, dass der Zeitarbeitnehmer in dieser Sache gleich behandelt werden muss wie festangestellte Mitarbeiter mit ähnlicher Arbeit. Mehr zu Arbeitszeitregelungen in der Zeitarbeit – Arbeitszeitmodelle, Zeitkonten und Co. – lesen Sie im Beitrag „Alles zu Arbeitszeiten in der Zeitarbeit“. Bei Fragen zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in der Zeitarbeit schreiben Sie uns einfach an, wir erklären Ihnen gerne mehr. Ihr hebUP-Team