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Arbeitnehmerüberlassung ist das Kerngeschäft eines Personaldienstleisters wie der hebUP GmbH. Allgemein ist die Arbeitnehmerüberlassung auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit bekannt. Diese Begriffe haben heutzutage oft ein negatives Image. Bei der Arbeitnehmerüberlassung unterschreibt der Mitarbeiter beim Personaldienstleister einen unbefristeten Arbeitsvertrag und geht somit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitnehmers. Der Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen, wie beispielsweise die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Urlaubstage.

Auch bei der Anstellung über den Personaldienstleister sind die Arbeitnehmer ganz normal kranken- und unfallversichert. Der Personaldienstleister ist als offizieller Arbeitgeber weisungsberechtigt und unterliegt der Fürsorgepflicht für seinen Mitarbeiter. Der Personaldienstleister schließt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Kundenunternehmen, bei dem der Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit arbeitet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Zeit seinen Job verliert. Er bleibt weiter beim Personaldienstleister angestellt, welcher dann eine neue, passende Stelle findet. Während der Überbrückung hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf sein normales Gehalt. Oft ist es der Fall, dass das Kundenunternehmen den Arbeitnehmer nach einiger Zeit gerne übernehmen und selber fest anstellen möchte. Damit endet die Arbeitnehmerüberlassung.