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Urlaub muss sein! Ob zur Erholung, zum Verreisen oder um einfach nur gedanklich Abstand von der Arbeit zu nehmen. Auch für Leiharbeiter / Zeitarbeiter ist Urlaub natürlich wichtig. Daher erklären wir nachfolgend alles, was Sie allgemein über Ihren Urlaubsanspruch und Urlaubsantrag wissen müssen und welche Regelungen bei uns dazu gelten.

Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Laut Bundesurlaubsgesetz stehen einem Angestellten, der 5 Tage die Woche arbeitet, grundsätzlich 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu. Bei einer 6-Tage-Woche sind gesetzlich 24 Urlaubstage vorgeschrieben. Das gilt auch für Zeitarbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag mit iGZ oder BAP zugrunde liegt.
Übrigens: Sollten Sie als Leiharbeiter einmal keinen Einsatz haben, darf der Personaldienstleister nicht von Ihnen verlangen, dass Sie in dieser Zeit Ihren Urlaub nehmen.

Wie viel Urlaub haben Zeitarbeitnehmer mit Tarifvertrag?

Nach der Probezeit haben Sie als Zeitarbeitnehmer seit 2021 nun 25 Urlaubstage im Jahr, wenn Sie eine Fünf-Tage-Woche arbeiten und wenn der DGB Tarifvertrag (BAP oder iGZ) Anwendung findet. Ihr Urlaubsanspruch erhöht sich auf 27 Tage ab dem 2. Jahr als Leiharbeiter und auf 30 Tage ab dem 4. Jahr. Werden 6 Tage in der Woche gearbeitet, sieht der Tarifvertrag 30 Urlaubstage nach der Probezeit vor.
Wir von hebUP gehen über die tariflichen Bestimmungen zur Urlaubsregelung hinaus. Bei uns bekommt jeder Mitarbeiter direkt schon 30 Tage Urlaub (2,5 Tage je Monat) – ab dem ersten Jahr. Und auch während der Probezeit gewähren wir Urlaub. Warum sollten Sie erst ein halbes Jahr darauf warten? Das heißt, auch wenn Sie bei uns erst im November angefangen haben, können Sie bis zum Jahresende 5 bezahlte Urlaubstage nehmen.

Wie wird der Urlaub als Zeitarbeitnehmer beantragt?

Als Zeitarbeitnehmer beantragen Sie Ihren Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister. Dieser genehmigt Ihren Urlaubsschein. Allerdings sollte Ihr Urlaubswunsch natürlich mit Ihrem Einsatzunternehmen abgestimmt sein, um z. B. dessen Betriebsferien oder Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Normalerweise wird der Urlaubsantrag daher entweder von dem Einsatzunternehmen zuerst genehmigt und dann vom Personaldienstleister bestätigt, wenn er diesem zustimmt oder der Urlaubszeitraum wird über die Betriebsferien des Einsatzunternehmen bestimmt und vom Personaldienstleister abgesegnet.

Bei hebUP funktioniert Ihr Urlaubsantrag übrigens komplett digital und sehr einfach:

  1. Ein kurzer Anruf bei uns genügt.
  2. Wir schicken Ihnen einen Link zum Urlaubsformular.
  3. Sie füllen das Formular mit wenigen Klicks aus und unterschreiben es direkt auf dem Handy.
  4. Sie speichern Ihren Urlaubsantrag im Tool und fertig.
  5. Wir geben Ihnen ebenfalls digital Bescheid, wenn Ihr Urlaub genehmigt wurde.

Wie wird der Urlaub in der Zeitarbeit bezahlt?

Selbstverständlich haben Sie auch als Zeitarbeitnehmer bezahlten Urlaubsanspruch. Während Ihres Urlaubs von mindestens 30 Tagen (bei uns) wird Ihr Arbeitsentgelt einfach von Ihrem Arbeitgeber, dem Personaldienstleister, weiterbezahlt. Darüber hinaus kann unbezahlter Urlaub genommen werden.
Mit unserer Regelung des Urlaubsanspruchs von Anfang Ihrer Tätigkeit an kommen Sie jedoch nicht in die Lage, unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen, wenn die Entleiherfirma zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien hat, aber Sie z. B. im November erst eingestellt wurden.
Zusätzlich zum Arbeitslohn, der beim bezahlten Urlaub weiterhin gezahlt wird, sieht der Tarifvertrag Sonderzahlungen in Form von Urlaubsgeld und / oder Weihnachtsgeld vor. Wir bei hebUP zahlen unseren Mitarbeitern Urlaubs- und Weihnachtsgeld sogar bis zur Höhe eines 13. Gehalts. Mit Klick auf den Link finden Sie alle Infos zum Thema Gehalt in der Zeitarbeit.

Urlaub zu nehmen ist wichtig für Ihre Gesundheit und beantragt ist er auch sehr schnell. Nur eins ist wichtig: Denken Sie daran, Ihren Urlaubsantrag rechtzeitig einzureichen, dann stehen die Chancen besonders gut, dass Sie ihn genehmigt bekommen. Bei Fragen zu unseren Urlaubsanträgen oder Ihrem individuellen Urlaubsanspruch helfen wir gerne, melden Sie sich einfach bei uns.

Ihr hebUP-Team