Seit Januar 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Für Sie als Mitarbeiter heißt das, der Arzt stellt Ihnen nicht mehr automatisch eine Krankschreibung, also den gelben Schein, aus. Aber keine Sorge, trotzdem ändert sich für Sie nichts, wenn Sie sich krankschreiben lassen müssen.
Sind Sie krank, gehen Sie zum Arzt und lassen sich krankschreiben. Sie haben immer noch das Recht, eine Kopie Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten – fragen Sie beim Arzt einfach danach. Wie gehabt reichen Sie diese Krankschreibung bei uns ein, damit auch wir Bescheid wissen. Der einzige Unterschied: Schwärzen Sie vorab die Informationen zu Ihrer Diagnose, falls diese auf Ihrem gelben Schein stehen sollten.
Die Vorteile für Sie und uns, dass Sie sich weiterhin wie gewohnt bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen lassen, sind die:
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich eine Kopie des Attests mitgeben lassen, damit Sie selbst nachprüfen können, ob die Daten stimmen und wie lange die Krankschreibung gilt.
- Indem Sie uns unkompliziert Ihr Attests zuschicken, geben Sie uns verbindlich Auskunft darüber, wie lange Sie fehlen werden.
- Bis wir die Krankschreibung bei Ihrer Krankenkasse abrufen können, kann es etwas dauern – gerade zum Monatsende hin macht das den Prozess komplizierter als nötig, da wir die Gehälter bereits zum Ende des Monats zahlen. Um keinen Abrechnungsfehler aufgrund einer (noch) fehlenden Krankschreibung zu machen, kann sich die Gehaltszahlung verzögern, bis alles geklärt ist. Das möchten wir vermeiden, indem Sie uns einfach wie gehabt Ihr Attest zuschicken.
Wenn Sie uns und Ihrem Einsatzbetrieb zuvor noch Bescheid gesagt haben, dass Sie wegen Krankheit heute nicht zur Arbeit kommen, haben Sie alles richtig gemacht. Dann heißt es: Ab ins Bett und gut auskurieren!
Sie haben Fragen zur Krankmeldung oder zur neuen Art der Krankschreibung? Melden Sie sich gerne bei uns.
Ihr hebUP-Team