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Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung – alles Begriffe, die ein besonderes Arbeitsmodell beschreiben. Meistens wird dieses von Personaldienstleistern, wie auch die hebUP GmbH einer ist, angeboten. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für diese Entleihung (= die Überlassung) eines Arbeitnehmers an ein anderes Unternehmen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist und was Sie darin geregelt wird.

Was ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Um Mitarbeiter an andere Unternehmen entleihen zu dürfen, braucht ein Verleihunternehmen eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit und muss sich an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz halten. Außerdem braucht die Überlassung eine vertragliche Grundlage. In einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag werden daher die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ) geregelt.

Dieser Vertrag wird zwischen dem Personaldienstleister und der Entleiherfirma, bei der der Mitarbeiter eingesetzt wird, geschlossen. Der Arbeitnehmer wiederum erhält einen Arbeitsvertrag vom Personaldienstleister. Wir haben das Modell der Zeitarbeit in dieser Grafik für Sie anschaulich dargestellt:

Was steht im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Nicht jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen ist die Schriftform jedoch zwingend erforderlich. Außerdem muss er dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechen und grundlegend die Rechte und Pflichten aller Parteien beinhalten.

Daher sind diese Punkte u. a. Inhalte des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags:

  • Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Der Personaldienstleister muss angeben, dass er diese Erlaubnis besitzt.
  • Die Beschäftigungsform der Überlassung
  • Den Namen des Mitarbeiters
  • Die genaue Tätigkeit des Mitarbeiters:
    • Welche Tätigkeiten wird der Arbeitnehmer ausüben?
    • Was die Anforderungen an die Ausführung dieser Arbeit
  • Die benötigten beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers:
    • Wird eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studienabschluss vorausgesetzt? Welcher Abschluss?
    • Werden praktische Erfahrungen in einem Bereich benötigt?
  • Arbeitsbedingungen des Mitarbeiters:
    • Wie viele Stunden in der Woche oder am Tag hat der Arbeitnehmer zu leisten?
    • Wie sind Überstunden geregelt?
    • Gibt es Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertage oder Nachtschichten?
    • Wie hoch ist die Vergütung pro Arbeitsstunde des Mitarbeiters, die der Personaldienstleister erhält?
  • Tarifvertragliche Zuschläge:
    • Findet ein Tarifvertrag Anwendung?
    • Falls ja, welche Zuschläge und Regelungen gelten daraus?

Wann endet ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Meistens wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für eine bestimmte Zeitdauer von 18 Monaten befristet geschlossen. In dem Fall endet das Überlassungsverhältnis nach Ablauf dieser Zeit. Es kann aber auch sein, dass eine andere Bedingung für das Ende im Vertrag vereinbart wird. Dann enden die vertraglichen Rechte und Pflichten, wenn diese Bedingung eintritt.
Ist der Vertrag befristet, kann er nur ordentlich gekündigt werden, wenn beide Parteien das im Vertrag vereinbart haben. Ist er unbefristet, kann er nur aus einem wichtigen Grund fristlos aufgekündigt werden. Wenn beide Unternehmen den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht fortführen möchten, kann sich auch mit einem Aufhebungsvertrag geeinigt werden.

Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Wie sieht so ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eigentlich aus? Als Arbeitnehmer bekommen Sie normalerweise ja nur Ihren Arbeitsvertrag zu Gesicht, daher zeigen wir Ihnen hier ein paar Beispiele eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.

Hier gelangen Sie zu einem Beispiel eines solchen Rahmenvertrags von InStaff: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Muster von InStaff
Und hier finden Sie ein weiteres Vertragsbeispiel der HJR-MedienDatenbank: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verlagsgruppe HJR

Als Personaldienstleister haben wir von der hebUP GmbH selbstverständlich ebenfalls einen rechtskräftigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit jedem unserer Kundenunternehmen geschlossen. Wenn Sie unser Kunde oder Arbeitnehmer sind oder werden möchten und weitere Fragen dazu haben, informieren wir Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

Ihr hebUp-Team