Wir freuen uns sehr, dass wir nun eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten haben. Die hebUP GmbH schätzt sich glücklich, seit dem 6. Februar 2022 zu den Personaldienstleistern zu zählen, die von der Agentur für Arbeit diese unbefristete Erlaubnis nach 3 befristeten Jahren erteilt bekommen.
Für uns bedeutet das, dass unsere gute Arbeit, unser Umgang mit Mitarbeitern und die Zuverlässigkeit der hebUP GmbH von der Arbeitsagentur gesehen und anerkannt werden und darauf sind wir stolz.
Was ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Um Arbeitnehmer an andere Unternehmen gewerbsmäßig zu verleihen (bzw. überlassen), bedarf es nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird von der zuständigen Agentur für Arbeit erteilt, sofern gewisse Bedingungen und Auflagen erfüllt werden.
Diese Erlaubnis wird in den ersten drei Jahren des Bestehens eines Zeitarbeits- unternehmens jeweils befristet für ein Jahr erteilt. Der Personaldienstleister muss in dieser Zeit wieder einen Antrag auf Verlängerung stellen, um dann für ein weiteres Jahr eine Überlassungserlaubnis zu bekommen.
Für die Entscheidung, ob dem Personalvermittler wieder solch eine Erlaubnis erteilt wird, prüft die Arbeitsagentur z. B. ob die tarifvertraglichen Regelungen eingehalten werden, ob die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter berücksichtigt werden und ob das Unternehmen seinen Zahlungspflichten pünktlich nachkommt.
Erfüllt die Zeitarbeitsfirma diese Anforderungen nicht oder nicht ausreichend, kann die Erlaubnis auch entzogen werden. Wurde die Erlaubnis allerdings mindestens 3 Jahre hintereinander erteilt und davon Gebrauch gemacht, kann sie auch unbefristet ausgestellt werden – wie jetzt in unserem Fall geschehen.
Das heißt also, die hebUP GmbH hat bereits über 3 Jahre sehr zuverlässig alle gesetzlichen und tariflichen Vorgaben erfüllt und war sowohl Mitarbeitern als auch Kunden gegenüber ein verlässlicher Partner. Selbstverständlich werden wir auch weiterhin trotz der unbefristeten Erlaubnis routinemäßig geprüft.
Was bedeutet die unbefristete Erlaubnis für Mitarbeiter?
Unsere Mitarbeiter erleben tagtäglich die Gründe dafür, dass wir nun die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten haben. Schließlich zeigt dies, dass wir unseren Mitarbeitern gegenüber zuverlässig und verantwortungsbewusst handeln.
Dazu gehört unter anderem,
- dass wir die üblichen Arbeitgeberpflichten erfüllen
- dass wir unsere Mitarbeiter immer rechtzeitig und umfänglich vergüten
- dass wir alle Urlaubsregelungen einhalten
- dass wir uns an die Vorschriften zu Überlassungshöchstdauer oder auch Arbeitsschutzrecht halten
- dass wir alle arbeitsrechtlichen Pflichten einhalten
Bei der Wahl eines Personaldienstleisters als Arbeitgeber können Sie also als ein Qualitätsmerkmal ansehen, wenn dieser eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.
Was bedeutet die unbefristete Erlaubnis für Entleiher?
Für unsere Kunden bzw. Unternehmen, die Mitarbeiter entleihen möchten, zeigt unsere unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, dass wir als Arbeitgeber zuverlässig sind und unseren Arbeitgeberpflichten ordnungsgemäß nachkommen.
Das ist insbesondere wichtig, da es zur Subsidiärhaftung kommen kann, wenn ein Personaldienstleister die geforderten Beiträge zu Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften oder die Lohnsteuer nicht zahlen kann oder zahlt. In diesem Fall würde das Entleihunternehmen für die Zahlung der ausstehenden Beiträge haften.
Ergänzend zur unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis stellen wir Ihnen natürlich auch gerne unsere Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Sozialversicherungsträgern und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zur Verfügung. Bei einer Zusammenarbeit mit uns können Sie also in zweifacher Hinsicht sicher sein: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden von uns erfüllt und die Qualität der Dienstleistung stimmt auch.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die es mit ihrer täglichen Arbeit möglich machen, dass wir nun mit die unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erhalten haben.
Ihr hebUP-Team