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Der gesundheitliche Schutz und die Sicherheit von Mitarbeitern spielen in jedem Arbeitsverhältnis eine wichtige Rolle. In der Zeitarbeit ist das Thema Arbeitsschutz und -sicherheit etwas anders geregelt als bei anderen Anstellungsarten.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie als Zeitarbeitnehmer dazu wissen müssen.

Was gehört alles zum Arbeitsschutz?

Für Arbeitgeber in Deutschland ist es verpflichtend, bei seinen Arbeitsplätzen darauf zu achten, dass sie sicher sind und die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährden. Was getan werden muss, regelt das Arbeitsschutzgesetz.
Grundlage für die Maßnahmen in den Bereichen des Arbeitsschutzes ist eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung: Hierbei muss der Arbeitgeber gemeinsam mit internen Fachkräften für Arbeitssicherheit einschätzen, welche möglichen Gefahren im Arbeitsumfeld bestehen könnten. Danach richten sich dann die jeweiligen Schutzmaßnahmen.

Zum Arbeitsschutz gehören u. a. folgende Bereiche:

  • Flucht- und Rettungswege: müssen eingerichtet und freigehalten werden
  • Gesundheitsschutz: beinhaltet Angebots- und Pflicht-Vorsorgeuntersuchungen
  • Erste Hilfe: Ausstattung für Erste Hilfe muss bereitgestellt werden
  • Persönliche Schutzausrüstung: dazu zählen z. B. bei Bedarf Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Helme und vieles mehr. Eine passende Ausrüstung muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, wenn z. B. die Gefahr von herabfallenden Gegenständen besteht
  • Schutz vor Gefahrstoffen: im Umgang mit chemischen Stoffen müssen z. B. Waschmöglichkeiten in der Nähe sein, die Chemikalien müssen passend beschriftet werden und ihre Auswirkungen müssen bekannt sein
  • Gestaltung des Bildschirm-Arbeitsplatzes: z. B. muss auf Ergonomie geachtet werden oder auch Kontrast und Helligkeit beim Monitor einstellbar sein
  • Vorbeugender Brandschutz

Wer ist für die Arbeitssicherheit in der Zeitarbeit verantwortlich?

In dem Dreiecksarbeitsverhältnis von Arbeitnehmer, Personaldienstleister und Entleiher-Unternehmen ist der Personaldienstleister bzw. die Zeitarbeitsfirma Ihr Arbeitgeber. Daher liegt die Hauptverantwortung für Ihre Arbeitssicherheit beim Verleiher. Sobald Sie jedoch beim Entleiherbetrieb eingesetzt sind, trägt dieser die Verantwortung dafür, dass Sie eine Einweisung am Arbeitsplatz für Ihren Aufgabenbereich erhalten.

Somit gibt es hier eine geteilte Arbeitsschutzverantwortung: Da Sie ja beim Entleiher-Unternehmen vor Ort eingesetzt sind, ist dieses verpflichtet, für den Schutz Ihrer Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit zu sorgen.
Ihr Arbeitgeber, also hebUP oder eine andere Zeitarbeitsfirma, muss wiederum die Arbeitsschutzmaßnahmen, die durch den Entleiher getroffen wurden, regelmäßig kontrollieren. Heißt, wir besuchen unsere Kundenbetriebe und stimmen uns gemeinsam mit dem Kunden über die erforderlichen Maßnahmen ab. Damit kommen wir unserer Fürsorgepflicht nach.

Wer haftet bei Arbeitsunfällen von Leiharbeitern?

Wenn Ihnen nun doch ein Unfall bei der Arbeit im Entleiherbetrieb passiert, obwohl alle Schutzmaßnahmen getroffen wurden, muss der Personaldienstleister als Ihr Arbeitgeber diesen Unfall zuerst bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese kommt meistens für den Personenschaden auf. Demnach haftet also der Personaldienstleister für Arbeitsunfälle, sollte das Entleihunternehmen alle Vorschriften korrekt eingehalten haben.
Ist das nicht der Fall und der Entleiher ist seinen Arbeitsschutzpflichten vorsätzlich nicht nachgekommen, haftet dieser für den Unfall. Übrigens drohen dem Unternehmen auch Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, wenn die Vorschriften, die Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit betreffen, ignoriert werden. Sollten Sie als Arbeitnehmer sich nicht an Anordnungen gehalten haben, kann auch Ihnen ein Bußgeld drohen.

Welche Pflichten hat der Leiharbeiter beim Arbeitsschutz?

Als Arbeitnehmer haben auch Sie gewisse Pflichten, die den Arbeitsschutz betreffen. Zu allererst gehört dazu, dass Sie die von der Entleiherfirma vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten, z. B. Schutzkleidung tragen oder mit technischen Geräten und Maschinen so umgehen, wie Sie eingewiesen wurden.

Die sogenannte Sorgfaltspflicht besagt, dass Sie zudem auch selbst für Ihre Sicherheit und Ihren Schutz mitverantwortlich sind. Tun Sie also nichts, was Ihren Schutz oder den Ihrer Kollegen bewusst gefährden könnte.
Außerdem haben Sie die Pflicht, mögliche Sicherheitsrisiken zu melden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass etwas eine Gefährdung darstellt oder nicht den Arbeitsschutzvorschriften entspricht, melden Sie Ihre Beobachtung an den Einsatzbetrieb oder Ihren Arbeitgeber, den Personalvermittler.

Wir von hebUP haben immer ein offenes Ohr für Sie, sollten Sie Bedenken haben, die Ihre Gesundheit oder Sicherheit betreffen. Ihre Gesundheit liegt uns schließlich sehr am Herzen.
Ihr hebUP-Team